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Informationen der Ordnungsverwaltung zur Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreis Harz

Nun beginnt bald wieder die Zeit, in der in einigen Orten der Stadt Falkenstein/Harz das Verbrennen der Gartenabfälle erlaubt ist. Die Grundlage dafür ist die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz.

 

Was untersagt ist, welche Zuwiderhandlungen geahndet werden und wo, zu welcher Zeit verbrannt werden darf, kann den Informationen der Ordnungsverwaltung der Stadt Falkenstein/Harz (siehe Download)entnommen werden.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Do, 01. Februar 2024

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